Kostensenkungsaufforderung erhalten? So wehren Sie sich!

Das Jobcenter verlangt, dass Sie Ihre Miete senken oder umziehen? Wir prüfen kostenlos, ob das Schreiben rechtmäßig ist – bundesweit und 100% digital.

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Wussten Sie, dass das Jobcenter oft zu Unrecht einen Umzug verlangt?

  • Fehlendes Konzept: Viele Jobcenter haben gar keine rechtlich sichere Mietobergrenze (wie z.B. Köln). Hier gilt oft: Wohngeldtabelle + 10%.

  • Der Härtefall-Schutz: Krankheit, Schwangerschaft oder der baldige Renteneintritt können den Umzug stoppen.

  • Der Kinderwohngeld-Trick: Besonders für Alleinerziehende gibt es Wege, die Mietobergrenze pro Kopf legal zu erhöhen.

  • Erfolglose Wohnungssuche: Wenn Sie keine Wohnung mit einer angemessenen Miete finden, dann muss das JC Ihre Miete weiterhin zahlen.

Foto machen

Fotografieren Sie Ihren Bescheid einfach mit dem Handy.

Prüfung

Ich prüfe Mietobergrenzen und Härtefälle für Sie.

Ergebnis

Widerspruch einlegen und in der Wohnung bleiben.

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Bereits über 50.000 geprüfte Bescheide.

Ich kämpfe für Ihre Rechte gegen alle Jobcenter.

Bekannt aus der größten Facebook-Gruppe mit dem Schwerpunkt Jobcenter-Probleme: "BÜRGERGELD FORUM" mit über 63.000 Mitgliedern.

Rechtsanwalt Stefan Befort hilft Ihnen bei unangemessenen Unterkunftskosten im Bürgergeld-Bezug bzw. Grundsicherungsgeld nach SGB II. 

Wir wehren rechtswidrige Kostensenkungs-Verfahren bundesweit ab.